Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltung unserer Angebote und Geschäftsbedingungen

  1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Vertragsbeziehungen zwischen der Firma Stempelmanfaktur-Berlin und dem Auftraggeber. Mit Auftragserteilung werden sie anerkannt.
  2. Abweichende Bedingungen des Kunden, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind auch dann für uns unverbindlich, wenn wir ihnen nicht widersprechen.
  3. Unsere Angebote sind freibleibend und gelten längstens vier Wochen ab dem Tag der Angebotsabgabe.

II. Urheberrecht

  1.  Stempelmanfaktur-Berlin setzt bei jedem Auftrag voraus, dass der Kunde im Besitz der Kopier- und Reproduktionsrechte ist. Werden durch die Ausführung eines Auftrags Rechte insbesondere Urheberrechte Dritter verletzt, haftet der Kunde hierfür allein. Er hat uns von Ansprüchen Dritter freizustellen sowie bei uns anfallende notwendige Rechtsverfolgungskosten zu erstatten.
  2. Eine pauschale Urheberrechtsabgabe wird von uns für jedes Kopiergerät an die Verwertungsgesellschaft Wort geleistet.
  3. Das Kopieren von Geldscheinen, Wertpapieren, amtlichen Wertmarken, Sparbriefen, Schecks, Einwanderungsunterlagen, Abzeichen, Dienstzeichen, Amtszeichen u.s.w. ist verboten und wird strafrechtlich verfolgt.
  4. Die Ausführung von Aufträgen mit nationalsozialistischen, illegalen oder moralisch bedenklichen Inhalten lehnt Stempelmanfaktur-Berlin ab.
  5. Die dem Kunden von Stempelmanfaktur-Berlin zur Nutzung zur Verfügung gestellten Programme und Programmteile sowie Schriften und Daten dürfen nicht kopiert werden. Stempelmanfaktur-Berlin stellt diese dem Kunden ausschließlich zur Nutzung während des Aufenthalts in seinen Geschäftsräumen zur Verfügung.
  6. Das Mitbringen, Installieren und Kopieren von Programmen oder Programmteilen ist untersagt.

III. Ausführungsunterlagen

  1. Vom Kunden zu stellende Originale, Aufsichtsvorlagen, Dateien oder sonstige Unterlagen sind uns frei Haus zu liefern oder werden z.B. durch einen Kurierdienst abgeholt. Die Rücksendung kann durch Abholung, Kurierdienst oder mit gewöhnlicher Post erfolgen, wenn der Kunde nicht ausdrücklich eine andere Versandart wünscht.
  2. Die Beschaffenheit der Originale sollte möglichst ohne Risse, Knicke, Falze oder Wellen sein, sie dürfen keinesfalls mit Heft- oder Büroklammern, Haftnotizen oder ähnlichem versehen sein. Hierbei kann es zu Fehleinzügen und zu Beschädigungen der Originale kommen, für die Stempelmanfaktur-Berlin keine Haftung übernehmen kann.
  3. Bei Verlust, Zerstörung oder Beschädigung infolge Diebstahl, Feuer, Wassereinbruch etc. haften wir, sofern uns, unseren Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft, nur bis zur Höhe der üblichen Feuer-, Einbruchs- und Leitungswasserschädenversicherung.

IV. Liefertermine

  1. Liefertermine bedürfen zur Verbindlichkeit einer ausdrücklichen Vereinbarung. Sie sind schriftlich anzugeben, wenn der ganze Auftrag schriftlich erfolgt.
  2. Höhere Gewalt, Streiks, Aussperrung, unverschuldetes Unvermögen, insbesondere unverschuldeter Maschinenstillstand, Stromausfall verlängern die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung.
  3. Sofern nicht ein Fixgeschäft vorliegt oder es unzumutbar ist, muss der Kunde bei Überschreiten der angegebenen Lieferfrist eine angemessene Nachfrist einräumen.
  4. Sofern es nicht aus der Natur des Auftrages ausgeschlossen oder dem Kunden unzumutbar ist, ist Stempelmanfaktur-Berlin zu Teillieferungen berechtigt.
  5. Schadensersatzansprüche bei Lieferverzug sind, sofern uns oder unseren Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, auf den Schaden begrenzt, den wir bei Vertragsschluss unter Berücksichtigung der Umstände, die wir gekannt haben oder hätten erkennen müssen, voraussehen konnten, es sei denn, der Kunde hat uns bei Auftragserteilung ausdrücklich auf ein höheres Schadensrisiko hingewiesen.

V. Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Wird kein bestimmter Preis vereinbart, werden die am Tage der Auftragserteilung geltenden Listenpreise berechnet.
  2. Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zu bezahlen, außer es ist etwas anderes vereinbart.
  3. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, nach unserer Wahl den konkreten Verzugsschaden oder Zinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu berechnen. Im letzteren Fall bleibt dem Kunden der Nachweis offen, dass keine oder wesentlich niedrigere Zinsen angefallen sind.
  4. Wir behalten uns vor, bei der Auftragserteilung eine angemessene Anzahlung zu verlangen.
  5. Besteller, die im fremden Auftrag handeln, bleiben uns gegenüber in Vertragshaftung bis die Zahlung ihres Auftraggebers bei uns eingeht.
  6. Müssen Rechnungen aus Gründen, die der Besteller oder der Rechnungsempfänger zu vertreten haben, umgeschrieben werden, wird eine Rechnungsgebühr von 7,60 € erhoben.
  7. Wenn die Zahlung nicht innerhalb von 14 Tagen nach dem Rechnungsdatum erfolgt, gilt die Berechnung von Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Diskontsatz als vereinbart. Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb von 7 Tagen nach der letzten Mahnung, so entfallen eingeräumte Rabatte, und es gelten die Listenpreise.

VI. Beanstandungen

  1. Beanstandungen werden nur berücksichtigt, wenn die Mängelrüge spätestens 8 Tage nach Erhalt der Ware schriftlich bei uns eingeht.
  2. Bei Beanstandungen müssen uns sämtliche zum Auftrag gehörigen Unterlagen zur Verfügung gestellt werden, andernfalls ist eine sofortige Prüfung und Bearbeitung der Mängelrüge nicht gewährleistet.
  3. Beanstandungsgründe sind offensichtliche technische Mängel (z.B. deutlich sichtbare Streifen, Flecken oder Aussetzer im Druck, geknittertes Papier). Hingegen sind maschinenbedingte Abweichungen (z.B. vereinzelte kleine Punkte, Randlöschungen, abweichende Farbwiedergabe, ungleichmäßige Flächendeckung oder Bildversatz bei doppelseitigen Kopien) sowohl bei Digitaldruck, als auch bei Fotokopien normal und stellen daher keinen Grund zu Beanstandungen dar.
  4. Hinsichtlich der Papierqualität kann es zu Schwankungen kommen. Diese stellen keinen Reklamationsgrund dar.
  5. Fehler, die sich beim Digitaldruck aufgrund von Datei- oder Programminkompatibiliäten ergeben, sind nur insoweit zu beanstanden, als uns Vorsatz oder Fahrlässigkeit trifft.
  6. Ausgeschlossen sind Beanstandungen von Fehlern, die wir aufgrund softwaretechnischer Mängel nicht zu verantworten haben.
  7. Bei der Verarbeitung von Dateien können durch fehlende oder fehlerhafte Schriften, Bilder, Grafiken, Verknüpfungen oder Sonderzeichen bzw. durch die Netzwerkübertragung oder den RIP-Vorgang Fehler in der Anordnung, der Auflösung oder der Vollständigkeit des Druckbildes entstehen. In diesem Zusammenhang ist eine Korrekturlesung des Auftraggebers unverzichtbar. Für Fehldrucke, die durch unterlassenes oder mangelhaftes Korrekturlesen des Kunden entstehen, haftet der Kunde selbst.
  8. Grundsätzlich sind Beanstandungen hinsichtlich falscher Stückzahlen, schlechter oder falscher Druck- oder Kopiereinstellungen nur möglich, wenn nicht der Kunde selbst Aufsicht über den Druck- bzw. Kopiervorgang übernommen hat.
  9. Falls der Kunde die Aufsicht über den Kopiervorgang selbst übernimmt, ist nur die von ihm zuletzt gefertigte Kopie reklamierbar.
  10. Wenn die Abholung durch den Kunden vereinbart ist, erfolgt die Aushändigung von Originalen und Waren ohne Prüfung der Berechtigung des Abholers gegen Vorlage des Abholscheins. Ansprüche aus der Aushändigung an einen Nichtberechtigten können nicht abgeleitet werden.

VII. Gewährleistung

  1. Für Arbeiten, die infolge technischer Mängel an Geräten, Material- oder Bearbeitungsfehler unbrauchbar sind, erfüllen wir nach, und zwar nach unserer Wahl durch Beseitigung des Mangels oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache im Tausch gegen die mangelhaft gelieferte. Schlägt die Nacherfüllung in einem angemessenen Zeitraum nachhaltig fehl, so kann nach Absprache die Vergütung gemindert werden oder der Besteller vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
  2. Wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, dürfen vertragsgemäße Zahlungen des Bestellers nur in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln zurückgehalten werden und wenn über die Berechtigung der Mängelrüge zwischen den Vertragspartnern kein Zweifel besteht.
  3. Trotz größter Sorgfalt treten generell Abweichungen hinsichtlich der Farb- und Grauwertwiedergabe auf, die deshalb vorbehalten werden müssen.
  4. Bei maßstäblichen Arbeiten wird Gewähr für genaue Einstellung übernommen, jedoch bleiben Maßdifferenzen, die durch Schrumpfung oder Dehnung der verwendeten Materialien entstehen, vorbehalten.
  5. Für Veränderungen, die nachträglich durch äußere Einflüsse insbesondere durch Licht oder Feuchtigkeit entstehen, kann nicht gehaftet werden.
  6. Für Handelswaren wird die von den Vorlieferern geleistete Gewähr übernommen. Stempelmanfaktur-Berlin ist gleichwohl berechtigt, die eigenen Gewährleistungsansprüche an den Besteller abzutreten, welcher diese Ansprüche dann direkt gegen den Hersteller geltend zu machen hat.
  7. Für Verlust oder Beschädigung von übergebenen Originalen wird Ersatz im Einzelfall nur geleistet, soweit der Schaden durch unsere Betriebshaftpflichtversicherung abgesichert ist. Darüber hinausgehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen. Schadensfälle an Originalen sind dem Lieferer binnen drei Tagen nach erfolgter Übergabe schriftlich mitzuteilen. Dem Lieferer wird das Recht eingeräumt, alle Unterlagen zu prüfen, um den Wert der vom Schaden betroffenen Originale ermitteln zu können.
  8. Für vom Kunden zur Verarbeitung überlassenen Materialien gleich welcher Art können im Schadensfall keine Ersatzansprüche gestellt werden. Der Kunde hat ferner Sorge dafür zu tragen, dass die von ihm überlassenen Materialien zur Weiterverarbeitung in gewünschter Weise geeignet sind. Sollten sich an unseren Geräten Schäden aufgrund ungeeigneter Beschaffenheit dieser Materialien ergeben, kann der Kunde hierfür haftbar gemacht werden.

VIII. Eigentumsvorbehalt

  1. Alle gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher uns aus dem Geschäftsverhältnis zwischen uns und dem Besteller zustehenden Ansprüche unser Eigentum. Gerät der Besteller in Zahlungsverzug, so ist er verpflichtet, uns die Ware auf Verlangen unverzüglich herauszugeben. An Stelle der gelieferten Ware treten, wenn sie veräußert oder einem Dritten übergeben worden ist, alle Ansprüche, welcher der Abnehmer gegen den Dritten hat, ohne dass es dazu einer ausdrücklichen Abtretung und Anzeige an uns bedarf.

IX. Gerichtsstand

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin.

X. Unwirksamkeit

  1. Sind einzelne Bestimmungen dieser Liefer- und Geschäftsbedingungen unwirksam, bleibt der Vorgang im übrigen jedoch wirksam. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der unwirksamen Bestimmung in rechtlich zulässiger Weise wirtschaftlich am nächsten kommt.

Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Verbraucher haben die Möglichkeit, sich für die Beilegung ihrer Streitigkeiten an [Name, Anschrift, Webseite der Schlichtungsstelle] zu wenden. Wir sind verpflichtet, an Verfahren zur Streitbeilegung vor dieser Stelle teilzunehmen. Wir werden an einem solchen Verfahren teilnehmen.